Compliance / Integrität
Schutzkonzept zur Prävention von interpersoneller und sexualisierter Gewalt
1. Präambel
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e.V. (HBSV) übernimmt Verantwortung für das Wohlergehen aller Menschen, die im Verband aktiv sind. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen. Ziel des Verbandes ist es, ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Sportumfeld zu schaffen, das frei von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen ist.
Der HBSV verfolgt eine konsequente Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeder Form von interpersoneller Gewalt. Hierzu zählen insbesondere:
sexualisierte Gewalt,
körperliche Gewalt,
psychische bzw. emotionale Gewalt,
Vernachlässigung,
Mobbing und Diskriminierung.
Das Schutzkonzept dient der Prävention, der Sensibilisierung aller Beteiligten sowie der Handlungssicherheit im Verdachts- oder Krisenfall. Es orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Sportjugend Hessen sowie des Landessportbundes Hessen.
2. Leitbild – Kultur des Hinsehens
Der HBSV steht für einen respektvollen, verantwortungsbewussten und fairen Umgang miteinander. Alle Personen im Verband tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Ziele des Verbandes sind:
Förderung einer Kultur des Respekts und der gegenseitigen Wertschätzung,
frühzeitiges Erkennen von Grenzverletzungen,
konsequentes Ansprechen problematischer Situationen,
Stärkung der Handlungssicherheit aller Beteiligten,
Schutz der Betroffenen und faire Verfahren gegenüber allen Beteiligten.
Alle Mitglieder, Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende, Funktionsträger sowie ehrenamtlich Tätige verpflichten sich, Verantwortung für ein sicheres Sportumfeld zu übernehmen.
3. Risiko- und Ressourcenanalyse
Die Sportarten Bob, Rennrodeln und Skeleton weisen aufgrund ihrer Trainings- und Wettkampfbedingungen besondere Anforderungen an den Schutz vor interpersoneller Gewalt auf.
Risikobereich
Körperkontakt / Besonderheiten im HBSV
Hilfestellungen beim Anschubtraining, Starttraining sowie physiotherapeutische Maßnahmen
Präventionsmaßnahmen
Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportfachlich begründet und nach vorheriger Information sowie Zustimmung der betroffenen Person.
Trainingslager und Wettkampfreisen / Besonderheiten im HBSV
Mehrtägige Aufenthalte mit gemeinsamer Unterbringung im In- und Ausland
Präventionsmaßnahmen
Klare Regelungen zu Zimmerbelegung, Privatsphäre und Aufsichtspflichten; keine gemeinsame Unterbringung von Trainerinnen und minderjährigen Athletinnen.
Umkleide- und Sanitärbereiche / Besonderheiten im HBSV
Situationen mit besonderem Schutzbedürfnis
Präventionsmaßnahmen
Trainer*innen nutzen getrennte Umkleide- und Duschräume. Fotografieren oder Filmen ist untersagt.
Machtgefälle / Besonderheiten im HBSV
Abhängigkeit von Trainerentscheidungen hinsichtlich Einsatzes, Förderung und Nominierung
Präventionsmaßnahmen
Transparente Entscheidungsprozesse sowie unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestrukturen.
Leistungsdruck / Besonderheiten im HBSV
Hohe Erwartungen im Leistungs- und Nachwuchssport
Präventionsmaßnahmen
Förderung einer offenen Kommunikationskultur und regelmäßige Gespräche über Belastungen und Grenzen.
4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Erweitertes Führungszeugnis
Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen, die regelmäßig Kinder oder Jugendliche betreuen oder beaufsichtigen, legen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie anschließend in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz vor.
Die Einsichtnahme erfolgt entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4.2 Ehrenkodex
Alle Trainerinnen und Trainer, Übungsleitenden, Betreuenden, Funktionsträger sowie Mitarbeitenden unterzeichnen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Mit der Unterzeichnung verpflichten sie sich insbesondere,
die Würde jedes Menschen zu achten,
persönliche Grenzen zu respektieren,
Machtpositionen nicht auszunutzen,
aktiv zum Schutz vor Gewalt beizutragen.
4.3 Verhaltensregeln
Für alle im HBSV tätigen Personen gelten verbindliche Verhaltensstandards.
Dazu gehören insbesondere:
Einzelgespräche mit Minderjährigen finden möglichst in transparenten Situationen oder unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips statt.
Hotelzimmer von Athletinnen und Athleten werden nur nach Anklopfen und nur bei berechtigtem Anlass betreten.
Körperliche Hilfestellungen werden angekündigt und erläutert.
Persönliche Grenzen werden jederzeit respektiert.
Digitale Kommunikation erfolgt ausschließlich sachlich und nachvollziehbar.
Private oder unangemessene Nachrichten an Minderjährige sind zu unterlassen.
Fotografieren und Filmen in Umkleiden, Duschen oder vergleichbaren Bereichen ist verboten.
5. Ansprechpersonen und Beschwerdewege
Der HBSV benennt mindestens zwei unabhängige Ansprechpersonen für Prävention und Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt – nach Möglichkeit unterschiedlichen Geschlechts.
Diese übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
vertrauliche Erstberatung,
Entgegennahme von Hinweisen,
Information über weitere Handlungsmöglichkeiten,
Vermittlung an externe Fachberatungsstellen,
Unterstützung des Präsidiums im Krisenmanagement.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen werden auf der Homepage des HBSV sowie an allen Trainingsstätten veröffentlicht.
6. Interventionsplan bei Verdachtsfällen
Jeder Verdachtsfall wird ernst genommen und nach einem klar definierten Verfahren bearbeitet.
Ablauf
1. Wahrnehmung eines Verdachts oder einer Beobachtung
2. Sachliche und zeitnahe Dokumentation
keine Interpretation
keine Bewertung
ausschließlichTatsachen dokumentieren
3. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ansprechperson des HBSV
4. Gemeinsame Einschätzung der Situation
gegebenenfalls unter Einbeziehung einer externen Fachberatungsstelle
5. Entscheidung über weitere Maßnahmen
Je nach Sachlage können unter anderem folgende Schritte erforderlich sein:
Schutzmaßnahmen für betroffene Personen,
vorläufige Freistellung oder Suspendierung,
Information des Präsidiums,
Einschaltung des Jugendamtes,
Einbindung von Fachberatungsstellen,
gegebenenfalls strafrechtliche Anzeige.
Während des gesamten Verfahrens gelten die Grundsätze der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung. Oberste Priorität besitzt der Schutz der möglicherweise betroffenen Person.
7. Qualifizierung und Sensibilisierung
Der HBSV fördert kontinuierlich die Kompetenz aller Beteiligten.
Hierzu gehören insbesondere:
regelmäßige Fortbildungen für Trainerinnen und Trainer,
Sensibilisierung von Athletinnen und Athleten,
Informationsveranstaltungen für Eltern,
Schulungen für Vorstandsmitglieder und Funktionsträger,
regelmäßige Auffrischungen zum Schutzkonzept.
8. Kommunikation
Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
Es wird veröffentlicht:
auf der Internetseite des HBSV,
im Rahmen von Trainer- und Vereinsinformationen,
bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
an den Trainingsstützpunkten.
Neue Trainerinnen und Trainer sowie Funktionsträger erhalten das Schutzkonzept zu Beginn ihrer Tätigkeit.
9. Qualitätssicherung
Der HBSV überprüft die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes regelmäßig.
Hierzu gehören:
regelmäßige Evaluation,
Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben,
Auswertung von Erfahrungen aus der Praxis,
Aktualisierung der Risikoanalyse,
Überprüfung der Präventionsmaßnahmen.
Das Schutzkonzept wird mindestens alle drei Jahre oder bei Bedarf fortgeschrieben.
Schlussbemerkung
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband versteht den Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt als dauerhafte Führungs- und Gemeinschaftsaufgabe. Prävention gelingt nur durch Aufmerksamkeit, Transparenz und eine Kultur des respektvollen Miteinanders.
Alle Personen im Verband sind aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und dazu beizutragen, dass der Bob-, Rennrodel- und Skeletonsport in Hessen ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bleibt.
