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​Compliance / Integrität

Präventionskonzept des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e.V. (HBSV)

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport


1. Einleitung

Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e.V. (HBSV) als Landesfachverband und Mitglied im Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) trägt Verantwortung dafür, allen Sportlerinnen und Sportlern einen sicheren, respektvollen und gewaltfreien Raum zu bieten.

Wie im BSD-Konzept formuliert:

„Die Sportler haben das Recht auf eine persönlichkeitsfördernde und selbstbestimmte Sportausbildung unter dem Dach des BSD.“

Diese Grundhaltung übernimmt der HBSV vollständig für seine Landesstrukturen, Vereine und Trainingsgruppen.

Sport schafft Nähe, Vertrauen und Bindungen – gleichzeitig entstehen dadurch Risiken. Der HBSV verpflichtet sich daher, die Münchener Erklärung des DOSB (2010)umzusetzen und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden im HBSV, die mit Minderjährigen arbeiten, sind verpflichtet, den DOSB-Ehrenkodex zu unterzeichnen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.


2. Grundsätze des HBSV

Der HBSV übernimmt die im BSD-Ethik-Code verankerten Leitlinien vollständig. Dazu gehören:

  • Achtung der Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und  Erwachsenen.

  • Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu möglichen Opfern.

  • Respekt vor Intimsphäre, Schamgrenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz.

  • Null-Toleranz gegenüber Gewalt jeglicher Art.
     Das Original betont:

„Keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ist erlaubt.“

  • Verpflichtung  zur Meldung von Verdachtsmomenten.

  • Einbindung professioneller Unterstützung im Konfliktfall.

  • Präventive  Information und Qualifizierung aller Trainerinnen, Trainer und Funktionsträger.

3. Strukturen zur Prävention sexualisierter Gewalt im HBSV

Der HBSV übernimmt die sechs Strukturelemente des BSD und setzt sie auf Landesebene um.


3.1 AG Struktur (Landesebene)

  • Durchführung und Aktualisierung der Risikoanalyse

  • Bewertung und Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen

  • Anpassung an hessische Vereins- und Trainingsstrukturen

3.2 PSG-Beauftragte des HBSV

  • Landesvorstand

  • Landes-Ethikbeauftragte/r

  • Weibliche Ansprechpartnerin für PSG-Fälle

3.3 Externe Fachstellen

  • Kooperation mit hessischen Beratungsstellen

  • Schulungen für Trainer, Eltern und Athleten

  • Netzwerkbildung für Anlaufstellen im Verdachtsfall

3.4 Trainerausbildung im HBSV

  • Verankerung der PSG-Schulung in allen HBSV-Lizenzausbildungen

  • Pflichtmodul  für Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionsträger

3.5 Evaluation

  • Jährliche  anonyme Befragung der Landeskader

  • Sofortige  Auswertung und Einleitung eines Aufklärungsverfahrens bei Meldungen

3.6 Nachweispflichten

  • DOSB-Ehrenkodex

  • Erweitertes Führungszeugnis für alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen

4. Handlungsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt


4.1 Risikoanalyse

Der HBSV führt regelmäßig Risikoanalysen durch, analog zum BSD:

„Die Risikoanalyse und die sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind Teile dieses Konzepts.“


4.2 Grundvoraussetzungen für Tätigkeiten im Verband

  • Erweitertes Führungszeugnis

  • Unterzeichnung des Ehrenkodex

  • Verpflichtung zur Wahrung der körperlichen und emotionalen Unversehrtheit der      Sportler*innen

4.3 Schulungen

  • Jährliche  verpflichtende PSG-Schulungen für Trainerinnen, Betreuerinnen und      Mitarbeitende

  • Sensibilisierung für Täterstrategien und Hinweise von Betroffenen

  • Bestandteil aller HBSV-Lizenzausbildungen

4.4 Informationsveranstaltungen

  • Jährliche verpflichtende Präventionsveranstaltungen für Landeskader

  • Informationsangebote  für Eltern

  • Stärkung der Athletenkompetenz („Was ist erlaubt? Was nicht? Wer hilft mir?“)

5. Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im HBSV

Der HBSV übernimmt den BSD-Prozess vollständig und setzt ihn auf Landesebene um.


5.1 Strukturelemente im Vorfallmanagement

Bereich                                                                        Umsetzung im HBSV

Vertrauensperson                                                   freie Wahl durch Betroffene

Ansprechpersonen im Verband                        Landesvorstand,  Ethikbeauftragte/r, weibliche Ansprechpartnerin

Verantwortliche  im Bearbeitungsprozess    Landesvorstand   + Ethikbeauftragte/r

Betreuung der Betroffenen                                  Vermittlung  an Psychotherapeut*innen / Fachstellen


6. Handlungsleitfaden im Vorfall

  1. Meldung  eines Falles
    Schweigepflicht zum Schutz der Betroffenen.
     Weitergabe an den Landesvorstand.

  2. Gespräch mit Betroffenen (6-Augen-Prinzip)   Erfassen der Situation – Bewertung des beschriebenen Vorfalls – Schutzmaßnahmen festlegen.“

  3. Vorläufige  Suspendierung des Beschuldigten

  4. Informationsschleife
    Einbindung aller relevanten Stellen (z. B. Landessportbund Hessen, ggf.  BSD).

  5. Anhörung  des Beschuldigten

  6. Arbeitsrechtliche Schritte

  7. Strafrechtliche  Schritte (falls erforderlich)

  8. Lückenlose  Dokumentation

„Wortgetreue Aufnahme der Gespräche – Detaillierte Darstellung des Prozessverlaufs.“


Risikoanalyse zum Schutz vor interpersonaler Gewalt, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt


1. Ziel der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse dient der systematischen Ermittlung von Situationen und Strukturen, in denen Kinder, Jugendliche oder Erwachsene einem erhöhten Risiko von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder interpersonaler Gewalt ausgesetzt sein können.

Sie bildet die Grundlage für Präventionsmaßnahmen und die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes des HBSV.


2. Besonderheiten des Bob- und Schlittensports

Der Bob- und Schlittensport weist einige strukturelle Besonderheiten auf:

  • kleine  Trainingsgruppen

  • intensive Trainer-Athlet-Beziehungen

  • häufige Reisen

  • mehrtägige Lehrgänge

  • Trainingslager

  • Wettkämpfe im In- und Ausland

  • gemeinsamer Materialtransport

  • Umkleiden

  • enge Zusammenarbeit im Team

  • körpernahe Hilfestellungen

  • hohe Leistungsorientierung

Diese Faktoren erhöhen die Verantwortung aller Beteiligten.


3. Analyse der Risikobereiche

A. Organisation

Mögliche Risiken

  • unklare Zuständigkeiten

  • fehlende Meldewege

  • mangelnde Dokumentation

  • fehlende Vertretungsregelungen

Bewertung

Risiko: Mittel

Maßnahmen

  • klare  Verantwortlichkeiten

  • Benennung  einer Safe-Sport-Ansprechperson

  • regelmäßige  Schulungen

  • verbindlicher Interventionsleitfaden

B. Training

Risiken

  • Einzeltraining

  • körpernahe  Korrekturen

  • Trainingszeiten  außerhalb üblicher Zeiten

  • Training  ohne weitere Aufsicht

Bewertung

Risiko: Hoch

Maßnahmen

  • Vier-Augen-Prinzip

  • transparente  Trainingsplanung

  • Information  der Eltern bei Minderjährigen

  • möglichst  offene Trainingssituationen

C. Wettkämpfe

Risiken

  • Hotelübernachtungen

  • gemeinsame      Anreise

  • Betreuung      außerhalb des Heimatvereins

  • internationale      Veranstaltungen

Bewertung

Risiko: Hoch

Maßnahmen

  • klare  Zimmerregelungen

  • getrennte  Unterbringung von Betreuenden und Minderjährigen

  • feste  Ansprechpersonen

  • Notfallkontakte

  • schriftliche Reiseinformationen

D. Trainingslager

Risiken

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung

  • Freizeit ohne klare Aufsicht

  • Übernachtungen

  • Nutzung gemeinsamer Sanitärbereiche

Bewertung

Risiko: Sehr hoch

Maßnahmen

  • Betreuungsschlüssel  festlegen

  • Verhaltensregeln  für alle Teilnehmenden

  • getrennte  Unterkünfte nach Alter und Geschlecht, soweit organisatorisch möglich und  unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse

  • Nachtregelungen

  • schriftliches Schutzkonzept für jede Maßnahme

E. Umkleiden und Sanitärbereiche

Risiken

  • fehlende  Privatsphäre

  • Betreten  durch Erwachsene

  • Foto- oder Videoaufnahmen

Bewertung

Risiko: Hoch

Maßnahmen

  • Betreten nur bei zwingender Notwendigkeit

  • Ankündigung vor Betreten

  • Verbot von Foto- und Videoaufnahmen

  • Wahrung  der Privatsphäre

F. Digitale Kommunikation

Risiken

  • private  Chats

  • soziale  Medien

  • Einzelkommunikation

  • Versenden unangemessener Inhalte

Bewertung

Risiko: Mittel bis hoch

Maßnahmen

  • Kommunikation möglichst über offizielle Gruppen oder Verbandskanäle

  • transparente  Kommunikation mit Minderjährigen

  • keine privaten Kontakte ohne sachlichen Anlass

  • Einhaltung der Datenschutzvorgaben

G. Fahrgemeinschaften

Risiken

  • Einzeltransport Minderjähriger

  • fehlende Transparenz

Bewertung

Risiko: Mittel

Maßnahmen

  • Eltern informieren

  • Fahrgemeinschaften dokumentieren

  • möglichst mehrere Personen im Fahrzeug

H. Materialräume und Werkstätten

Risiken

  • abgeschlossene  Räume

  • Einzelaufenthalte

Bewertung

Risiko: Mittel

Maßnahmen

  • möglichst keine unbeaufsichtigten Einzeltermine

  • offene Türen, soweit sicherheitstechnisch möglich

  • Dokumentation längerer Arbeiten

4. Personelle Risiken

Mögliche Risikofaktoren:

  • fehlende Qualifikation

  • mangelnde Sensibilisierung

  • Überschreitung professioneller Grenzen

  • Machtgefälle

  • unzureichende  Kontrolle

Maßnahmen:

  • Ehrenkodex

  • erweitertes  Führungszeugnis (sofern rechtlich vorgesehen)

  • regelmäßige Fortbildungen

  • Verpflichtung  auf das Schutzkonzept

  • Supervision oder Beratung bei Bedarf

5. Strukturelle Risiken

  • fehlende  Vertretungen

  • unzureichende  Kommunikation

  • fehlende Evaluation

  • fehlende  Dokumentation

Bewertung:

Risiko: Mittel

Maßnahmen:

  • jährliche Überprüfung

  • regelmäßige Risikoanalyse

  • Feedbackgespräche

  • Dokumentationspflicht

6. Gesamtrisiko

Bereich                                           Risiko            

Organisation                                mittel

Training                                          hoch

Wettkämpfe                                 hoch

Trainingslager                             sehr hoch

Umkleiden                                    hoch

Digitale Kommunikation         Mittel bis hoch

Fahrten                                          Mittel

Umkleiden                                     hoch


7. Handlungsschwerpunkte des HBSV

Der HBSV legt folgende Schwerpunkte fest:

  1. Alle Trainerinnen und Trainer werden regelmäßig im Themenfeld Safe Sport geschult.

  2. Für alle Maßnahmen mit Minderjährigen gelten verbindliche Verhaltensregeln.

  3. Für Lehrgänge und Wettkämpfe wird jeweils eine verantwortliche Ansprechperson benannt.

  4. Jede Meldung wird nach dem Interventionsleitfaden bearbeitet.

  5. Die Risikoanalyse wird mindestens alle zwei Jahre sowie nach wesentlichen organisatorischen Änderungen überprüft und fortgeschrieben.

8. Evaluation

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überprüft durch:

  • Rückmeldungen von Athletinnen und Athleten

  • Rückmeldungen der Eltern

  • Auswertung von Vorfällen und Beinahe-Vorfällen

  • Evaluation nach Lehrgängen und Wettkämpfen

  • Überprüfung der Schulungsmaßnahmen

  • Beschlussfassung über notwendige Anpassungen durch das Präsidium

Freigabe

Diese Risikoanalyse ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. (HBSV).

Sie wurde durch das Präsidium beschlossen und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben


Interventionsleitfaden zum Schutz vor interpersonaler Gewalt, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt

1. Präambel

Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e. V. (HBSV) übernimmt Verantwortung für den Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Verband. Ziel dieses Interventionsleitfadens ist es, bei Verdachtsfällen von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Vorgehen sicherzustellen.

Das Wohl der betroffenen Person steht jederzeit im Mittelpunkt.


2. Geltungsbereich

Dieser Leitfaden gilt für

  • Präsidium

  • Trainerinnen  und Trainer

  • Übungsleiterinnen  und Übungsleiter

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • Kampfrichter

  • Funktionsträger

  • Ehrenamtliche

  • Athletinnen  und Athleten

  • Helferinnen und Helfer

  • Mitarbeitende  des HBSV

bei allen Maßnahmen des Verbandes.


3. Ziele der Intervention

Der HBSV verfolgt folgende Ziele:

  • Schutz der betroffenen Person

  • Verhinderung weiterer Übergriffe

  • Sicherung von Beweisen

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten

  • Transparente Dokumentation

  • Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen

4. Was ist ein Verdachtsfall?

Ein Verdachtsfall kann entstehen durch

  • eigene Beobachtungen

  • Aussagen Betroffener

  • Hinweise Dritter

  • auffällige Verhaltensänderungen

  • Meldungen aus Vereinen oder Schulen

  • Hinweise  anderer Sportverbände

Jeder Hinweis wird ernst genommen.

Es gilt weder eine Vorverurteilung noch eine Bagatellisierung.


5. Mögliche Formen interpersonaler Gewalt

  • Grenzverletzungen

  • körperliche Gewalt

  • psychische Gewalt

  • sexualisierte Gewalt

  • digitale Gewalt

  • Diskriminierung

  • Mobbing

  • Machtmissbrauch

  • Vernachlässigung

6. Ansprechpartner

Der HBSV benennt mindestens:

  • eine Ansprechperson Safe Sport

  • eine Stellvertretung

  • ein Mitglied des Präsidiums

  • externe Fachberatungsstellen

Kontaktdaten werden jährlich aktualisiert.


7. Ablauf einer Intervention

Stufe 1 – Meldung

Meldungen können erfolgen

  • persönlich

  • telefonisch

  • schriftlich

  • per E-Mail

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

Stufe 2 – Erstgespräch

Die Ansprechperson

  • hört zu

  • bewertet nicht

  • stellt keine suggestiven Fragen

  • verspricht keine Geheimhaltung

  • dokumentiert sachlich

Stufe 3 – Sofortige Gefährdungsbewertung

Zu prüfen ist:

  • Besteht akute Gefahr?

  • Muss eine Person sofort geschützt werden?

  • Müssen Trainings oder Maßnahmen unterbrochen werden?

Bei akuter Gefahr:

  • Polizei verständigen

  • Rettungsdienst verständigen

  • Jugendamt informieren (bei Minderjährigen)

Stufe 4 – Dokumentation

Es wird dokumentiert:

  • Datum

  • Uhrzeit

  • Ort

  • Beteiligte

  • Wortlaut der Aussagen

  • Beobachtungen

  • eingeleitete Maßnahmen

Keine Bewertungen oder Vermutungen aufnehmen.


Stufe 5 – Krisenteam

Das Krisenteam entscheidet über das weitere Vorgehen.

Es besteht mindestens aus

  • Safe-Sport-Ansprechperson

  • Präsidiumsmitglied

  • externer Fachberatung (bei Bedarf)

Stufe 6 – Schutzmaßnahmen

Mögliche Maßnahmen:

  • Freistellung

  • Ausschluss vom Trainingsbetrieb

  • Begleitung der betroffenen Person

  • Änderung vonTrainingsgruppen

  • Hausverbot

  • Ausschluss von Veranstaltungen

Die Maßnahmen dienen ausschließlich dem Schutz.


Stufe 7 – Externe Stellen

Je nach Fall erfolgt Kontakt zu

  • Fachberatungsstellen

  • Jugendamt

  • Polizei

  • Staatsanwaltschaft

  • Landessportbund Hessen

  • DOSB Safe Sport

8. Kommunikation

Informationen erhalten ausschließlich Personen,

  • die unmittelbar beteiligt sind,

  • die gesetzlich informiert werden müssen oder

  • die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

Datenschutz hat höchste Priorität.

Presseanfragen beantwortet ausschließlich das Präsidium oder eine beauftragte Person.


9. Nachsorge

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt

  • Unterstützung der betroffenen Person

  • Reflexion des Ablaufs

  • Anpassung von Schutzmaßnahmen

  • Fortbildung der Beteiligten

  • Evaluation des Schutzkonzeptes

10. Verhaltensgrundsätze

Alle Beteiligten verpflichten sich,

  • respektvoll zu handeln,

  • Grenzen zu achten,

  • Verdachtsfälle zu melden,

  • Betroffene ernst zu nehmen,

  • vertraulich zu arbeiten.

11. Dokumentationsbogen

Folgende Angaben sind festzuhalten:

  • Eingangsdatum

  • meldende Person

  • betroffene Person

  • beschuldigte Person

  • Sachverhalt

  • unmittelbare Maßnahmen

  • Gefährdungseinschätzung

  • weitere Schritte

  • Verantwortliche

  • Abschlussvermerk

12. Notfallplan

Bei akuter Gefahr:

  1. Betroffene Person schützen.

  2. Trainer oder Betreuer informieren.

  3. Safe-Sport-Ansprechperson informieren.

  4. Präsidium informieren.

  5. Polizei oder Rettungsdienst verständigen.

  6. Jugendamt informieren (bei Minderjährigen).

  7. Dokumentation beginnen.

13. Inkrafttreten

Dieser Interventionsleitfaden tritt nach Beschluss des Präsidiums des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. in Kraft.

Er ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV und wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.


Beschwerdemanagement

Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV


1. Präambel

Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e. V. (HBSV) fördert eine Kultur der Offenheit, des Respekts und der Verantwortung. Beschwerden sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Konflikte konstruktiv zu lösen und das Vertrauen in den Verband zu stärken.

Alle Personen im HBSV haben das Recht, Beschwerden ohne Angst vor Benachteiligung oder Repressalien vorzubringen.


2. Ziele

Das Beschwerdemanagement verfolgt folgende Ziele:

  • Schutz  von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

  • frühzeitiges Erkennen von Problemen

  • transparente Bearbeitung aller Beschwerden

  • faire und nachvollziehbare Verfahren

  • kontinuierliche  Verbesserung der Verbandsarbeit

  • Stärkung der Beteiligungs- und Feedbackkultur

3. Geltungsbereich

Das Beschwerdemanagement gilt für:

  • Athletinnen und Athleten

  • Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Trainerinnen und Trainer

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • Kampfrichterinnen und Kampfrichter

  • Ehrenamtliche

  • Funktionsträger

  • Mitarbeitende

  • Mitgliedsvereine

  • Gäste bei Veranstaltungen des HBSV

4. Beschwerdegründe

Beschwerden können sich unter anderem beziehen auf:

  • Grenzverletzungen

  • interpersonale  Gewalt

  • sexualisierte Gewalt

  • Diskriminierung

  • Mobbing

  • Machtmissbrauch

  • unangemessenes Verhalten

  • Verstöße gegen den Ehrenkodex

  • Verstöße gegen den Verhaltenskodex

  • organisatorische Mängel

  • Sicherheitsmängel

  • Verletzung von Kinder- und Jugendschutzstandards

5. Beschwerdewege

Beschwerden können erfolgen:

  • persönlich

  • telefonisch

  • schriftlich

  • per E-Mail

  • über ein digitales Beschwerdeformular (falls eingerichtet)

Bei Minderjährigen können Beschwerden auch durch Eltern oder andere Vertrauenspersonen eingebracht werden.

Anonyme Hinweise werden geprüft, soweit sie ausreichend konkrete Informationen enthalten.


6. Grundsätze

Jede Beschwerde wird:

  • ernst genommen,

  • vertraulich behandelt,

  • zeitnah bearbeitet,

  • dokumentiert,

  • sachlich geprüft und

  • ohne Benachteiligung der beschwerdeführenden Person behandelt.

Es gilt die Unschuldsvermutung gegenüber beschuldigten Personen.


7. Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Schritt 1 – Eingang

Die Beschwerde wird entgegengenommen und dokumentiert.

Folgende Angaben werden – soweit bekannt – festgehalten:

  • Datum

  • Uhrzeit

  • Ort

  • beteiligte Personen

  • Sachverhalt

  • gewünschtes Anliegen

Schritt 2 – Eingangsbestätigung

Innerhalb von fünf Werktagen erhält die beschwerdeführende Person eine Eingangsbestätigung, sofern ihre Kontaktdaten vorliegen.


Schritt 3 – Erste Bewertung

Es wird geprüft:

  • Liegt ein Schutzthema vor?

  • Besteht akuter Handlungsbedarf?

  • Muss der Interventionsleitfaden angewendet werden?

  • Sind externe Stellen einzubeziehen?

Schritt 4 – Bearbeitung

Je nach Art der Beschwerde erfolgt:

  • Klärungsgespräch

  • Vermittlung (Mediation), soweit geeignet

  • Einbindung des Präsidiums

  • Einschaltung des Krisenteams

  • Weiterleitung an zuständige Behörden oder Fachstellen, wenn erforderlich

Schritt 5 – Entscheidung

Die Entscheidung wird dokumentiert und den Beteiligten – unter Beachtung des Datenschutzes – mitgeteilt.

Mögliche Ergebnisse:

  • Beratung

  • Ermahnung

  • Auflagen

  • Fortbildungsauflage

  • Ausschluss von Maßnahmen

  • vereins-  oder verbandsrechtliche Maßnahmen

  • Weiterleitung an externe Stellen

Schritt 6 – Abschluss

Nach Abschluss wird geprüft:

  • Sind  alle Schutzmaßnahmen umgesetzt?

  • Sind weitere Unterstützungsangebote erforderlich?

  • Gibt es Verbesserungsbedarf im Verband?

8. Zuständigkeiten

Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind:

  • Safe-Sport-Ansprechperson

  • Stellvertretung

  • Präsidium

  • bei  Bedarf das Krisenteam

9. Dokumentation

Jede Beschwerde erhält eine Vorgangsnummer.

Die Dokumentation umfasst:

  • Eingang

  • Bearbeitungsschritte

  • Gespräche

  • Entscheidungen

  • Maßnahmen

  • Abschluss

Die Unterlagen werden vertraulich und datenschutzkonform aufbewahrt.


10. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Zugriff auf die Beschwerdeakte erhalten ausschließlich berechtigte Personen.


11. Qualitätssicherung

Das Beschwerdemanagement wird jährlich ausgewertet.

Dabei werden insbesondere betrachtet:

  • Anzahl der Beschwerden

  • Bearbeitungsdauer

  • Art der Beschwerden

  • eingeleitete Maßnahmen

  • Erkenntnisse für Prävention und Organisation

Die Auswertung erfolgt in anonymisierter Form.

Anlage 1 – Ablaufdiagramm

Beschwerde → Eingang → Dokumentation → Erste Bewertung → Entscheidung über weiteres Verfahren → Bearbeitung → Rückmeldung → Abschluss → Evaluation

Anlage 2 – Beschwerdeformular

Persönliche Angaben (freiwillig)

  • Name

  • Verein

  • Funktion

  • Kontaktdaten

Angaben zum Vorfall

  • Datum

  • Uhrzeit

  • Ort

  • Beteiligte  Personen

  • Beschreibung des Vorfalls

  • Zeuginnen und Zeugen

  • Bereits eingeleitete Maßnahmen

  • Gewünschte Unterstützung

Anlage 3 – Bearbeitungsprotokoll

  • Vorgangsnummer

  • Eingangsdatum

  • Zuständige Person

  • Erste Bewertung

  • Maßnahmen

  • Gespräche

  • Ergebnis

  • Abschlussdatum

Anlage 4 – Verfahrensgrundsätze

Alle Beteiligten verpflichten sich,

  • respektvoll miteinander umzugehen,

  • die Vertraulichkeit zu wahren,

  • Beschwerden ernst zu nehmen,

  • sachlich zu handeln,

  • keine Benachteiligung der beschwerdeführenden Person zuzulassen und

  • die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu achten.

Inkrafttreten

Dieses Beschwerdemanagement wurde durch das Präsidium des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. beschlossen.

Es ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV und wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben.


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