Compliance / Integrität
Präventionskonzept des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e.V. (HBSV)
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
1. Einleitung
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e.V. (HBSV) als Landesfachverband und Mitglied im Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) trägt Verantwortung dafür, allen Sportlerinnen und Sportlern einen sicheren, respektvollen und gewaltfreien Raum zu bieten.
Wie im BSD-Konzept formuliert:
„Die Sportler haben das Recht auf eine persönlichkeitsfördernde und selbstbestimmte Sportausbildung unter dem Dach des BSD.“
Diese Grundhaltung übernimmt der HBSV vollständig für seine Landesstrukturen, Vereine und Trainingsgruppen.
Sport schafft Nähe, Vertrauen und Bindungen – gleichzeitig entstehen dadurch Risiken. Der HBSV verpflichtet sich daher, die Münchener Erklärung des DOSB (2010)umzusetzen und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden im HBSV, die mit Minderjährigen arbeiten, sind verpflichtet, den DOSB-Ehrenkodex zu unterzeichnen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
2. Grundsätze des HBSV
Der HBSV übernimmt die im BSD-Ethik-Code verankerten Leitlinien vollständig. Dazu gehören:
Achtung der Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen.
Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu möglichen Opfern.
Respekt vor Intimsphäre, Schamgrenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz.
Null-Toleranz gegenüber Gewalt jeglicher Art.
Das Original betont:
„Keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ist erlaubt.“
Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsmomenten.
Einbindung professioneller Unterstützung im Konfliktfall.
Präventive Information und Qualifizierung aller Trainerinnen, Trainer und Funktionsträger.
3. Strukturen zur Prävention sexualisierter Gewalt im HBSV
Der HBSV übernimmt die sechs Strukturelemente des BSD und setzt sie auf Landesebene um.
3.1 AG Struktur (Landesebene)
Durchführung und Aktualisierung der Risikoanalyse
Bewertung und Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen
Anpassung an hessische Vereins- und Trainingsstrukturen
3.2 PSG-Beauftragte des HBSV
Landesvorstand
Landes-Ethikbeauftragte/r
Weibliche Ansprechpartnerin für PSG-Fälle
3.3 Externe Fachstellen
Kooperation mit hessischen Beratungsstellen
Schulungen für Trainer, Eltern und Athleten
Netzwerkbildung für Anlaufstellen im Verdachtsfall
3.4 Trainerausbildung im HBSV
Verankerung der PSG-Schulung in allen HBSV-Lizenzausbildungen
Pflichtmodul für Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionsträger
3.5 Evaluation
Jährliche anonyme Befragung der Landeskader
Sofortige Auswertung und Einleitung eines Aufklärungsverfahrens bei Meldungen
3.6 Nachweispflichten
DOSB-Ehrenkodex
Erweitertes Führungszeugnis für alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen
4. Handlungsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt
4.1 Risikoanalyse
Der HBSV führt regelmäßig Risikoanalysen durch, analog zum BSD:
„Die Risikoanalyse und die sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind Teile dieses Konzepts.“
4.2 Grundvoraussetzungen für Tätigkeiten im Verband
Erweitertes Führungszeugnis
Unterzeichnung des Ehrenkodex
Verpflichtung zur Wahrung der körperlichen und emotionalen Unversehrtheit der Sportler*innen
4.3 Schulungen
Jährliche verpflichtende PSG-Schulungen für Trainerinnen, Betreuerinnen und Mitarbeitende
Sensibilisierung für Täterstrategien und Hinweise von Betroffenen
Bestandteil aller HBSV-Lizenzausbildungen
4.4 Informationsveranstaltungen
Jährliche verpflichtende Präventionsveranstaltungen für Landeskader
Informationsangebote für Eltern
Stärkung der Athletenkompetenz („Was ist erlaubt? Was nicht? Wer hilft mir?“)
5. Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im HBSV
Der HBSV übernimmt den BSD-Prozess vollständig und setzt ihn auf Landesebene um.
5.1 Strukturelemente im Vorfallmanagement
Bereich Umsetzung im HBSV
Vertrauensperson freie Wahl durch Betroffene
Ansprechpersonen im Verband Landesvorstand, Ethikbeauftragte/r, weibliche Ansprechpartnerin
Verantwortliche im Bearbeitungsprozess Landesvorstand + Ethikbeauftragte/r
Betreuung der Betroffenen Vermittlung an Psychotherapeut*innen / Fachstellen
6. Handlungsleitfaden im Vorfall
Meldung eines Falles
Schweigepflicht zum Schutz der Betroffenen.
Weitergabe an den Landesvorstand.Gespräch mit Betroffenen (6-Augen-Prinzip) Erfassen der Situation – Bewertung des beschriebenen Vorfalls – Schutzmaßnahmen festlegen.“
Vorläufige Suspendierung des Beschuldigten
Informationsschleife
Einbindung aller relevanten Stellen (z. B. Landessportbund Hessen, ggf. BSD).Anhörung des Beschuldigten
Arbeitsrechtliche Schritte
Strafrechtliche Schritte (falls erforderlich)
Lückenlose Dokumentation
„Wortgetreue Aufnahme der Gespräche – Detaillierte Darstellung des Prozessverlaufs.“
Risikoanalyse zum Schutz vor interpersonaler Gewalt, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt
1. Ziel der Risikoanalyse
Die Risikoanalyse dient der systematischen Ermittlung von Situationen und Strukturen, in denen Kinder, Jugendliche oder Erwachsene einem erhöhten Risiko von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder interpersonaler Gewalt ausgesetzt sein können.
Sie bildet die Grundlage für Präventionsmaßnahmen und die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes des HBSV.
2. Besonderheiten des Bob- und Schlittensports
Der Bob- und Schlittensport weist einige strukturelle Besonderheiten auf:
kleine Trainingsgruppen
intensive Trainer-Athlet-Beziehungen
häufige Reisen
mehrtägige Lehrgänge
Trainingslager
Wettkämpfe im In- und Ausland
gemeinsamer Materialtransport
Umkleiden
enge Zusammenarbeit im Team
körpernahe Hilfestellungen
hohe Leistungsorientierung
Diese Faktoren erhöhen die Verantwortung aller Beteiligten.
3. Analyse der Risikobereiche
A. Organisation
Mögliche Risiken
unklare Zuständigkeiten
fehlende Meldewege
mangelnde Dokumentation
fehlende Vertretungsregelungen
Bewertung
Risiko: Mittel
Maßnahmen
klare Verantwortlichkeiten
Benennung einer Safe-Sport-Ansprechperson
regelmäßige Schulungen
verbindlicher Interventionsleitfaden
B. Training
Risiken
Einzeltraining
körpernahe Korrekturen
Trainingszeiten außerhalb üblicher Zeiten
Training ohne weitere Aufsicht
Bewertung
Risiko: Hoch
Maßnahmen
Vier-Augen-Prinzip
transparente Trainingsplanung
Information der Eltern bei Minderjährigen
möglichst offene Trainingssituationen
C. Wettkämpfe
Risiken
Hotelübernachtungen
gemeinsame Anreise
Betreuung außerhalb des Heimatvereins
internationale Veranstaltungen
Bewertung
Risiko: Hoch
Maßnahmen
klare Zimmerregelungen
getrennte Unterbringung von Betreuenden und Minderjährigen
feste Ansprechpersonen
Notfallkontakte
schriftliche Reiseinformationen
D. Trainingslager
Risiken
Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Freizeit ohne klare Aufsicht
Übernachtungen
Nutzung gemeinsamer Sanitärbereiche
Bewertung
Risiko: Sehr hoch
Maßnahmen
Betreuungsschlüssel festlegen
Verhaltensregeln für alle Teilnehmenden
getrennte Unterkünfte nach Alter und Geschlecht, soweit organisatorisch möglich und unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
Nachtregelungen
schriftliches Schutzkonzept für jede Maßnahme
E. Umkleiden und Sanitärbereiche
Risiken
fehlende Privatsphäre
Betreten durch Erwachsene
Foto- oder Videoaufnahmen
Bewertung
Risiko: Hoch
Maßnahmen
Betreten nur bei zwingender Notwendigkeit
Ankündigung vor Betreten
Verbot von Foto- und Videoaufnahmen
Wahrung der Privatsphäre
F. Digitale Kommunikation
Risiken
private Chats
soziale Medien
Einzelkommunikation
Versenden unangemessener Inhalte
Bewertung
Risiko: Mittel bis hoch
Maßnahmen
Kommunikation möglichst über offizielle Gruppen oder Verbandskanäle
transparente Kommunikation mit Minderjährigen
keine privaten Kontakte ohne sachlichen Anlass
Einhaltung der Datenschutzvorgaben
G. Fahrgemeinschaften
Risiken
Einzeltransport Minderjähriger
fehlende Transparenz
Bewertung
Risiko: Mittel
Maßnahmen
Eltern informieren
Fahrgemeinschaften dokumentieren
möglichst mehrere Personen im Fahrzeug
H. Materialräume und Werkstätten
Risiken
abgeschlossene Räume
Einzelaufenthalte
Bewertung
Risiko: Mittel
Maßnahmen
möglichst keine unbeaufsichtigten Einzeltermine
offene Türen, soweit sicherheitstechnisch möglich
Dokumentation längerer Arbeiten
4. Personelle Risiken
Mögliche Risikofaktoren:
fehlende Qualifikation
mangelnde Sensibilisierung
Überschreitung professioneller Grenzen
Machtgefälle
unzureichende Kontrolle
Maßnahmen:
Ehrenkodex
erweitertes Führungszeugnis (sofern rechtlich vorgesehen)
regelmäßige Fortbildungen
Verpflichtung auf das Schutzkonzept
Supervision oder Beratung bei Bedarf
5. Strukturelle Risiken
fehlende Vertretungen
unzureichende Kommunikation
fehlende Evaluation
fehlende Dokumentation
Bewertung:
Risiko: Mittel
Maßnahmen:
jährliche Überprüfung
regelmäßige Risikoanalyse
Feedbackgespräche
Dokumentationspflicht
6. Gesamtrisiko
Bereich Risiko
Organisation mittel
Training hoch
Wettkämpfe hoch
Trainingslager sehr hoch
Umkleiden hoch
Digitale Kommunikation Mittel bis hoch
Fahrten Mittel
Umkleiden hoch
7. Handlungsschwerpunkte des HBSV
Der HBSV legt folgende Schwerpunkte fest:
Alle Trainerinnen und Trainer werden regelmäßig im Themenfeld Safe Sport geschult.
Für alle Maßnahmen mit Minderjährigen gelten verbindliche Verhaltensregeln.
Für Lehrgänge und Wettkämpfe wird jeweils eine verantwortliche Ansprechperson benannt.
Jede Meldung wird nach dem Interventionsleitfaden bearbeitet.
Die Risikoanalyse wird mindestens alle zwei Jahre sowie nach wesentlichen organisatorischen Änderungen überprüft und fortgeschrieben.
8. Evaluation
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überprüft durch:
Rückmeldungen von Athletinnen und Athleten
Rückmeldungen der Eltern
Auswertung von Vorfällen und Beinahe-Vorfällen
Evaluation nach Lehrgängen und Wettkämpfen
Überprüfung der Schulungsmaßnahmen
Beschlussfassung über notwendige Anpassungen durch das Präsidium
Freigabe
Diese Risikoanalyse ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. (HBSV).
Sie wurde durch das Präsidium beschlossen und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben
Interventionsleitfaden zum Schutz vor interpersonaler Gewalt, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt
1. Präambel
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e. V. (HBSV) übernimmt Verantwortung für den Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Verband. Ziel dieses Interventionsleitfadens ist es, bei Verdachtsfällen von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Vorgehen sicherzustellen.
Das Wohl der betroffenen Person steht jederzeit im Mittelpunkt.
2. Geltungsbereich
Dieser Leitfaden gilt für
Präsidium
Trainerinnen und Trainer
Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Betreuerinnen und Betreuer
Kampfrichter
Funktionsträger
Ehrenamtliche
Athletinnen und Athleten
Helferinnen und Helfer
Mitarbeitende des HBSV
bei allen Maßnahmen des Verbandes.
3. Ziele der Intervention
Der HBSV verfolgt folgende Ziele:
Schutz der betroffenen Person
Verhinderung weiterer Übergriffe
Sicherung von Beweisen
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
Transparente Dokumentation
Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen
4. Was ist ein Verdachtsfall?
Ein Verdachtsfall kann entstehen durch
eigene Beobachtungen
Aussagen Betroffener
Hinweise Dritter
auffällige Verhaltensänderungen
Meldungen aus Vereinen oder Schulen
Hinweise anderer Sportverbände
Jeder Hinweis wird ernst genommen.
Es gilt weder eine Vorverurteilung noch eine Bagatellisierung.
5. Mögliche Formen interpersonaler Gewalt
Grenzverletzungen
körperliche Gewalt
psychische Gewalt
sexualisierte Gewalt
digitale Gewalt
Diskriminierung
Mobbing
Machtmissbrauch
Vernachlässigung
6. Ansprechpartner
Der HBSV benennt mindestens:
eine Ansprechperson Safe Sport
eine Stellvertretung
ein Mitglied des Präsidiums
externe Fachberatungsstellen
Kontaktdaten werden jährlich aktualisiert.
7. Ablauf einer Intervention
Stufe 1 – Meldung
Meldungen können erfolgen
persönlich
telefonisch
schriftlich
per E-Mail
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
Stufe 2 – Erstgespräch
Die Ansprechperson
hört zu
bewertet nicht
stellt keine suggestiven Fragen
verspricht keine Geheimhaltung
dokumentiert sachlich
Stufe 3 – Sofortige Gefährdungsbewertung
Zu prüfen ist:
Besteht akute Gefahr?
Muss eine Person sofort geschützt werden?
Müssen Trainings oder Maßnahmen unterbrochen werden?
Bei akuter Gefahr:
Polizei verständigen
Rettungsdienst verständigen
Jugendamt informieren (bei Minderjährigen)
Stufe 4 – Dokumentation
Es wird dokumentiert:
Datum
Uhrzeit
Ort
Beteiligte
Wortlaut der Aussagen
Beobachtungen
eingeleitete Maßnahmen
Keine Bewertungen oder Vermutungen aufnehmen.
Stufe 5 – Krisenteam
Das Krisenteam entscheidet über das weitere Vorgehen.
Es besteht mindestens aus
Safe-Sport-Ansprechperson
Präsidiumsmitglied
externer Fachberatung (bei Bedarf)
Stufe 6 – Schutzmaßnahmen
Mögliche Maßnahmen:
Freistellung
Ausschluss vom Trainingsbetrieb
Begleitung der betroffenen Person
Änderung vonTrainingsgruppen
Hausverbot
Ausschluss von Veranstaltungen
Die Maßnahmen dienen ausschließlich dem Schutz.
Stufe 7 – Externe Stellen
Je nach Fall erfolgt Kontakt zu
Fachberatungsstellen
Jugendamt
Polizei
Staatsanwaltschaft
Landessportbund Hessen
DOSB Safe Sport
8. Kommunikation
Informationen erhalten ausschließlich Personen,
die unmittelbar beteiligt sind,
die gesetzlich informiert werden müssen oder
die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.
Datenschutz hat höchste Priorität.
Presseanfragen beantwortet ausschließlich das Präsidium oder eine beauftragte Person.
9. Nachsorge
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt
Unterstützung der betroffenen Person
Reflexion des Ablaufs
Anpassung von Schutzmaßnahmen
Fortbildung der Beteiligten
Evaluation des Schutzkonzeptes
10. Verhaltensgrundsätze
Alle Beteiligten verpflichten sich,
respektvoll zu handeln,
Grenzen zu achten,
Verdachtsfälle zu melden,
Betroffene ernst zu nehmen,
vertraulich zu arbeiten.
11. Dokumentationsbogen
Folgende Angaben sind festzuhalten:
Eingangsdatum
meldende Person
betroffene Person
beschuldigte Person
Sachverhalt
unmittelbare Maßnahmen
Gefährdungseinschätzung
weitere Schritte
Verantwortliche
Abschlussvermerk
12. Notfallplan
Bei akuter Gefahr:
Betroffene Person schützen.
Trainer oder Betreuer informieren.
Safe-Sport-Ansprechperson informieren.
Präsidium informieren.
Polizei oder Rettungsdienst verständigen.
Jugendamt informieren (bei Minderjährigen).
Dokumentation beginnen.
13. Inkrafttreten
Dieser Interventionsleitfaden tritt nach Beschluss des Präsidiums des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. in Kraft.
Er ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV und wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Beschwerdemanagement
Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV
1. Präambel
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e. V. (HBSV) fördert eine Kultur der Offenheit, des Respekts und der Verantwortung. Beschwerden sind ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Konflikte konstruktiv zu lösen und das Vertrauen in den Verband zu stärken.
Alle Personen im HBSV haben das Recht, Beschwerden ohne Angst vor Benachteiligung oder Repressalien vorzubringen.
2. Ziele
Das Beschwerdemanagement verfolgt folgende Ziele:
Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
frühzeitiges Erkennen von Problemen
transparente Bearbeitung aller Beschwerden
faire und nachvollziehbare Verfahren
kontinuierliche Verbesserung der Verbandsarbeit
Stärkung der Beteiligungs- und Feedbackkultur
3. Geltungsbereich
Das Beschwerdemanagement gilt für:
Athletinnen und Athleten
Eltern und Erziehungsberechtigte
Trainerinnen und Trainer
Betreuerinnen und Betreuer
Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Ehrenamtliche
Funktionsträger
Mitarbeitende
Mitgliedsvereine
Gäste bei Veranstaltungen des HBSV
4. Beschwerdegründe
Beschwerden können sich unter anderem beziehen auf:
Grenzverletzungen
interpersonale Gewalt
sexualisierte Gewalt
Diskriminierung
Mobbing
Machtmissbrauch
unangemessenes Verhalten
Verstöße gegen den Ehrenkodex
Verstöße gegen den Verhaltenskodex
organisatorische Mängel
Sicherheitsmängel
Verletzung von Kinder- und Jugendschutzstandards
5. Beschwerdewege
Beschwerden können erfolgen:
persönlich
telefonisch
schriftlich
per E-Mail
über ein digitales Beschwerdeformular (falls eingerichtet)
Bei Minderjährigen können Beschwerden auch durch Eltern oder andere Vertrauenspersonen eingebracht werden.
Anonyme Hinweise werden geprüft, soweit sie ausreichend konkrete Informationen enthalten.
6. Grundsätze
Jede Beschwerde wird:
ernst genommen,
vertraulich behandelt,
zeitnah bearbeitet,
dokumentiert,
sachlich geprüft und
ohne Benachteiligung der beschwerdeführenden Person behandelt.
Es gilt die Unschuldsvermutung gegenüber beschuldigten Personen.
7. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Schritt 1 – Eingang
Die Beschwerde wird entgegengenommen und dokumentiert.
Folgende Angaben werden – soweit bekannt – festgehalten:
Datum
Uhrzeit
Ort
beteiligte Personen
Sachverhalt
gewünschtes Anliegen
Schritt 2 – Eingangsbestätigung
Innerhalb von fünf Werktagen erhält die beschwerdeführende Person eine Eingangsbestätigung, sofern ihre Kontaktdaten vorliegen.
Schritt 3 – Erste Bewertung
Es wird geprüft:
Liegt ein Schutzthema vor?
Besteht akuter Handlungsbedarf?
Muss der Interventionsleitfaden angewendet werden?
Sind externe Stellen einzubeziehen?
Schritt 4 – Bearbeitung
Je nach Art der Beschwerde erfolgt:
Klärungsgespräch
Vermittlung (Mediation), soweit geeignet
Einbindung des Präsidiums
Einschaltung des Krisenteams
Weiterleitung an zuständige Behörden oder Fachstellen, wenn erforderlich
Schritt 5 – Entscheidung
Die Entscheidung wird dokumentiert und den Beteiligten – unter Beachtung des Datenschutzes – mitgeteilt.
Mögliche Ergebnisse:
Beratung
Ermahnung
Auflagen
Fortbildungsauflage
Ausschluss von Maßnahmen
vereins- oder verbandsrechtliche Maßnahmen
Weiterleitung an externe Stellen
Schritt 6 – Abschluss
Nach Abschluss wird geprüft:
Sind alle Schutzmaßnahmen umgesetzt?
Sind weitere Unterstützungsangebote erforderlich?
Gibt es Verbesserungsbedarf im Verband?
8. Zuständigkeiten
Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind:
Safe-Sport-Ansprechperson
Stellvertretung
Präsidium
bei Bedarf das Krisenteam
9. Dokumentation
Jede Beschwerde erhält eine Vorgangsnummer.
Die Dokumentation umfasst:
Eingang
Bearbeitungsschritte
Gespräche
Entscheidungen
Maßnahmen
Abschluss
Die Unterlagen werden vertraulich und datenschutzkonform aufbewahrt.
10. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Zugriff auf die Beschwerdeakte erhalten ausschließlich berechtigte Personen.
11. Qualitätssicherung
Das Beschwerdemanagement wird jährlich ausgewertet.
Dabei werden insbesondere betrachtet:
Anzahl der Beschwerden
Bearbeitungsdauer
Art der Beschwerden
eingeleitete Maßnahmen
Erkenntnisse für Prävention und Organisation
Die Auswertung erfolgt in anonymisierter Form.
Anlage 1 – Ablaufdiagramm
Beschwerde → Eingang → Dokumentation → Erste Bewertung → Entscheidung über weiteres Verfahren → Bearbeitung → Rückmeldung → Abschluss → Evaluation
Anlage 2 – Beschwerdeformular
Persönliche Angaben (freiwillig)
Name
Verein
Funktion
Kontaktdaten
Angaben zum Vorfall
Datum
Uhrzeit
Ort
Beteiligte Personen
Beschreibung des Vorfalls
Zeuginnen und Zeugen
Bereits eingeleitete Maßnahmen
Gewünschte Unterstützung
Anlage 3 – Bearbeitungsprotokoll
Vorgangsnummer
Eingangsdatum
Zuständige Person
Erste Bewertung
Maßnahmen
Gespräche
Ergebnis
Abschlussdatum
Anlage 4 – Verfahrensgrundsätze
Alle Beteiligten verpflichten sich,
respektvoll miteinander umzugehen,
die Vertraulichkeit zu wahren,
Beschwerden ernst zu nehmen,
sachlich zu handeln,
keine Benachteiligung der beschwerdeführenden Person zuzulassen und
die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu achten.
Inkrafttreten
Dieses Beschwerdemanagement wurde durch das Präsidium des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e. V. beschlossen.
Es ist Bestandteil des Schutzkonzeptes des HBSV und wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben.
