Compliance / Integrität
Präventionskonzept des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e.V. (HBSV)
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
1. Einleitung
Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e.V. (HBSV) als Landesfachverband und Mitglied im Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) trägt Verantwortung dafür, allen Sportlerinnen und Sportlern einen sicheren, respektvollen und gewaltfreien Raum zu bieten.
Wie im BSD-Konzept formuliert:
„Die Sportler haben das Recht auf eine persönlichkeitsfördernde und selbstbestimmte Sportausbildung unter dem Dach des BSD.“
Diese Grundhaltung übernimmt der HBSV vollständig für seine Landesstrukturen, Vereine und Trainingsgruppen.
Sport schafft Nähe, Vertrauen und Bindungen – gleichzeitig entstehen dadurch Risiken. Der HBSV verpflichtet sich daher, die Münchener Erklärung des DOSB (2010)umzusetzen und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden im HBSV, die mit Minderjährigen arbeiten, sind verpflichtet, den DOSB-Ehrenkodex zu unterzeichnen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
2. Grundsätze des HBSV
Der HBSV übernimmt die im BSD-Ethik-Code verankerten Leitlinien vollständig. Dazu gehören:
Achtung der Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen.
Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu möglichen Opfern.
Respekt vor Intimsphäre, Schamgrenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz.
Null-Toleranz gegenüber Gewalt jeglicher Art.
Das Original betont:
„Keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ist erlaubt.“
Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsmomenten.
Einbindung professioneller Unterstützung im Konfliktfall.
Präventive Information und Qualifizierung aller Trainerinnen, Trainer und Funktionsträger.
3. Strukturen zur Prävention sexualisierter Gewalt im HBSV
Der HBSV übernimmt die sechs Strukturelemente des BSD und setzt sie auf Landesebene um.
3.1 AG Struktur (Landesebene)
Durchführung und Aktualisierung der Risikoanalyse
Bewertung und Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen
Anpassung an hessische Vereins- und Trainingsstrukturen
3.2 PSG-Beauftragte des HBSV
Landesvorstand
Landes-Ethikbeauftragte/r
Weibliche Ansprechpartnerin für PSG-Fälle
3.3 Externe Fachstellen
Kooperation mit hessischen Beratungsstellen
Schulungen für Trainer, Eltern und Athleten
Netzwerkbildung für Anlaufstellen im Verdachtsfall
3.4 Trainerausbildung im HBSV
Verankerung der PSG-Schulung in allen HBSV-Lizenzausbildungen
Pflichtmodul für Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionsträger
3.5 Evaluation
Jährliche anonyme Befragung der Landeskader
Sofortige Auswertung und Einleitung eines Aufklärungsverfahrens bei Meldungen
3.6 Nachweispflichten
DOSB-Ehrenkodex
Erweitertes Führungszeugnis für alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen
4. Handlungsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt
4.1 Risikoanalyse
Der HBSV führt regelmäßig Risikoanalysen durch, analog zum BSD:
„Die Risikoanalyse und die sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind Teile dieses Konzepts.“
4.2 Grundvoraussetzungen für Tätigkeiten im Verband
Erweitertes Führungszeugnis
Unterzeichnung des Ehrenkodex
Verpflichtung zur Wahrung der körperlichen und emotionalen Unversehrtheit der Sportler*innen
4.3 Schulungen
Jährliche verpflichtende PSG-Schulungen für Trainerinnen, Betreuerinnen und Mitarbeitende
Sensibilisierung für Täterstrategien und Hinweise von Betroffenen
Bestandteil aller HBSV-Lizenzausbildungen
4.4 Informationsveranstaltungen
Jährliche verpflichtende Präventionsveranstaltungen für Landeskader
Informationsangebote für Eltern
Stärkung der Athletenkompetenz („Was ist erlaubt? Was nicht? Wer hilft mir?“)
5. Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im HBSV
Der HBSV übernimmt den BSD-Prozess vollständig und setzt ihn auf Landesebene um.
5.1 Strukturelemente im Vorfallmanagement
Bereich
Umsetzung im HBSV
Vertrauensperson
freie Wahl durch Betroffene
Ansprechpersonen im Verband
Landesvorstand, Ethikbeauftragte/r, weibliche Ansprechpartnerin
Verantwortliche im Bearbeitungsprozess
Landesvorstand + Ethikbeauftragte/r
Betreuung der Betroffenen
Vermittlung an Psychotherapeut*innen / Fachstellen
6. Handlungsleitfaden im Vorfall
Meldung eines Falles
Schweigepflicht zum Schutz der Betroffenen.
Weitergabe an den Landesvorstand.Gespräch mit Betroffenen (6-Augen-Prinzip)
„Erfassen der Situation – Bewertung des beschriebenen Vorfalls – Schutzmaßnahmen festlegen.“
Vorläufige Suspendierung des Beschuldigten
Informationsschleife
Einbindung aller relevanten Stellen (z. B. Landessportbund Hessen, ggf. BSD).Anhörung des Beschuldigten
Arbeitsrechtliche Schritte
Strafrechtliche Schritte (falls erforderlich)
Lückenlose Dokumentation
„Wortgetreue Aufnahme der Gespräche – Detaillierte Darstellung des Prozessverlaufs.“
