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​Compliance / Integrität

Präventionskonzept des Hessischen Bob- und Schlittensportverbandes e.V. (HBSV)

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport


1. Einleitung

Der Hessische Bob- und Schlittensportverband e.V. (HBSV) als Landesfachverband und Mitglied im Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) trägt Verantwortung dafür, allen Sportlerinnen und Sportlern einen sicheren, respektvollen und gewaltfreien Raum zu bieten.

Wie im BSD-Konzept formuliert:

„Die Sportler haben das Recht auf eine persönlichkeitsfördernde und selbstbestimmte Sportausbildung unter dem Dach des BSD.“

Diese Grundhaltung übernimmt der HBSV vollständig für seine Landesstrukturen, Vereine und Trainingsgruppen.

Sport schafft Nähe, Vertrauen und Bindungen – gleichzeitig entstehen dadurch Risiken. Der HBSV verpflichtet sich daher, die Münchener Erklärung des DOSB (2010)umzusetzen und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden im HBSV, die mit Minderjährigen arbeiten, sind verpflichtet, den DOSB-Ehrenkodex zu unterzeichnen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

2. Grundsätze des HBSV

Der HBSV übernimmt die im BSD-Ethik-Code verankerten Leitlinien vollständig. Dazu gehören:

  • Achtung      der Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und      Erwachsenen.

  • Kultur      des Hinsehens und der Hinwendung zu möglichen Opfern.

  • Respekt      vor Intimsphäre, Schamgrenzen und individuellen Empfindungen     zu Nähe und Distanz.

  • Null-Toleranz      gegenüber Gewalt jeglicher Art.
        Das Original betont:

„Keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ist erlaubt.“

  • Verpflichtung      zur Meldung von Verdachtsmomenten.

  • Einbindung      professioneller Unterstützung im Konfliktfall.

  • Präventive      Information und Qualifizierung aller Trainerinnen,      Trainer und Funktionsträger.

3. Strukturen zur Prävention sexualisierter Gewalt im HBSV

Der HBSV übernimmt die sechs Strukturelemente des BSD und setzt sie auf Landesebene um.

3.1 AG Struktur (Landesebene)

  • Durchführung      und Aktualisierung der Risikoanalyse

  • Bewertung      und Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen

  • Anpassung      an hessische Vereins- und Trainingsstrukturen

3.2 PSG-Beauftragte des HBSV

  • Landesvorstand

  • Landes-Ethikbeauftragte/r

  • Weibliche      Ansprechpartnerin für PSG-Fälle

3.3 Externe Fachstellen

  • Kooperation      mit hessischen Beratungsstellen

  • Schulungen      für Trainer, Eltern und Athleten

  • Netzwerkbildung      für Anlaufstellen im Verdachtsfall

3.4 Trainerausbildung im HBSV

  • Verankerung      der PSG-Schulung in allen HBSV-Lizenzausbildungen

  • Pflichtmodul      für Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionsträger

3.5 Evaluation

  • Jährliche      anonyme Befragung der Landeskader

  • Sofortige      Auswertung und Einleitung eines Aufklärungsverfahrens bei Meldungen

3.6 Nachweispflichten

  • DOSB-Ehrenkodex

  • Erweitertes      Führungszeugnis für alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen

4. Handlungsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt

4.1 Risikoanalyse

Der HBSV führt regelmäßig Risikoanalysen durch, analog zum BSD:

„Die Risikoanalyse und die sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind Teile dieses Konzepts.“

4.2 Grundvoraussetzungen für Tätigkeiten im Verband

  • Erweitertes      Führungszeugnis

  • Unterzeichnung      des Ehrenkodex

  • Verpflichtung      zur Wahrung der körperlichen und emotionalen Unversehrtheit der      Sportler*innen

4.3 Schulungen

  • Jährliche      verpflichtende PSG-Schulungen für Trainerinnen, Betreuerinnen und      Mitarbeitende

  • Sensibilisierung      für Täterstrategien und Hinweise von Betroffenen

  • Bestandteil      aller HBSV-Lizenzausbildungen

4.4 Informationsveranstaltungen

  • Jährliche      verpflichtende Präventionsveranstaltungen für Landeskader

  • Informationsangebote      für Eltern

  • Stärkung      der Athletenkompetenz („Was ist erlaubt? Was nicht? Wer hilft mir?“)

5. Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im HBSV

Der HBSV übernimmt den BSD-Prozess vollständig und setzt ihn auf Landesebene um.

5.1 Strukturelemente im Vorfallmanagement

Bereich

Umsetzung   im HBSV

Vertrauensperson

freie   Wahl durch Betroffene

Ansprechpersonen   im Verband

Landesvorstand,   Ethikbeauftragte/r, weibliche Ansprechpartnerin

Verantwortliche   im Bearbeitungsprozess

Landesvorstand   + Ethikbeauftragte/r

Betreuung   der Betroffenen

Vermittlung   an Psychotherapeut*innen / Fachstellen

6. Handlungsleitfaden im Vorfall

  1. Meldung      eines Falles
        Schweigepflicht zum Schutz der Betroffenen.
        Weitergabe an den Landesvorstand.

  2. Gespräch      mit Betroffenen (6-Augen-Prinzip)

„Erfassen der Situation – Bewertung des beschriebenen Vorfalls – Schutzmaßnahmen festlegen.“

  1. Vorläufige      Suspendierung des Beschuldigten

  2. Informationsschleife
        Einbindung aller relevanten Stellen (z. B. Landessportbund Hessen, ggf.      BSD).

  3. Anhörung      des Beschuldigten

  4. Arbeitsrechtliche      Schritte

  5. Strafrechtliche      Schritte (falls erforderlich)

  6. Lückenlose      Dokumentation

„Wortgetreue Aufnahme der Gespräche – Detaillierte Darstellung des Prozessverlaufs.“

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